❤- lich Willkommen
HEBAMMENORDINATION
NeuBeginn
Jede Geburt ist ein einzigartiges Ereignis.
Ich sehe es als meine Aufgabe euch bei der aufregenden Reise von einer Frau zur Mutter und einem Mann zum Vater zu begleiten und euch in euren Entscheidungen zu unterstützen.
Egal, ob es um medizinische Fragen, emotionale Unterstützung oder praktische Tipps geht.
Ich freue mich darauf, euch kennenzulernen!
ÜBER MICH
Ich bin Vanessa Maria Moreau. Geboren wurde ich 1996 in meine liebevolle Familie. Bis heute sind mein Papa, meine Mama und meine Schwester meine wichtigsten Wegbegleiter und Lehrmeister. Ich hatte das Glück im wunderschönen Pinzgau aufzuwachsen und wohne seit einiger Zeit mit meinem Partner in Saalfelden.
Mein Weg zur Hebamme hat mich 2016 gefunden und in diesem Jahr durfte ich meine Ausbildung an der FH Kärnten beginnen. Drei spannende Jahre später hat mich mein jetziger Arbeitsplatz bzw. meine liebenswerte Chefin gefunden. Ich schätze mich immer noch sehr glücklich, dass ich Teil des Hebammenteams im BKH Kufstein sein darf.
Im November 2023 habe ich an der MFL® Empowermentweek teilgenommen und seitdem hat sich mein Leben absolut zum Positiven verändert und nichts ist mehr wie es zuvor war. Auch beruflich war mir sofort klar, dass ich mein Wissen und meine Erfahrungen außerhalb des Kreißsaals ausweiten möchte.
Dies war die Geburtsstunde meiner Hebammenordination "NeuBeginn". Ein Neubeginn für mich, für Frauen die zu Müttern werden, Männern die zu Vätern werden, für Kinder die zur Welt kommen, für Paare die zur Familie werden.
Ein Geschenk an mich und an euch.
"Es geht darum die Menschen auf ihren eigenen Weg zu begleiten.
Seinen Weg muss jeder selber gehen, aber man kann sich aussuchen wer einen dabei begleitet."
Ich möchte schwanger werden.
Immer wieder erlebe ich Paare die einen unerfüllten Kinderwunsch oder schon mehrere Kinder früh in der Schwangerschaft verloren haben.
Oft sind schon unzählige Untersuchungen und Abklärung erfolgt und der Grund nicht ersichtlich, wieso es nicht zu einer Schwangerschaft kommt.
Aber was, wenn nicht alles in unserem Leben einen medizinischen Grund hat? Was wenn es noch mehr gibt, als medizinische Faktoren und Wahrscheinlichkeitsdiagnosen.
Durch meine Erfahrungen als Hebamme und meinem Kontakt mit MFL® bin ich mir sicher, dass der Hintergrund eines unerfüllten Kinderwunsches sehr vielschichtig ist. Nicht nur medizinisch, sondern auch auf Seiten der Frau und Seite des Mannes vielerlei Themen mit in die Beziehung gebracht wurden. Durch MFL® habe ich die Möglichkeit näher in die Thematik des unerfüllten Kinderwunsches reinzufragen. Man kann direkte Fragen zu jegliche Themen an das Morphische Feld desjenigen stellen und den Hintergrund erfahren. Wenn man weiß, wieso etwas so ist wie es ist kann man diese Dinge ebenso leicht auflösen. Das ist Grund, wieso ich die Arbeit mit MFL® so liebe. Es kann schnell und einfach in Frieden gebracht werden und bedingt einen danach nicht mehr. Und im besten Falle ist der Körper danach bereit für eine gesunde Schwangerschaft.
Beratung bei Kinderwunsch
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Du und dein Partner/deine Partnerin habt einen Kinderwunsch?
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Ihr probiert es schon seit längerem erfolglos?
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Ihr habt in der Vergangenheit schon Kinder in der Schwangerschaft verloren?
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Ihr seit in einem Programm der Kinderwunschklinik und möchtet parallel Unterstützung?
Dann seid ihr bei mir richtig. Ich bin sehr gerne eure Wegbegleiterin. Mit Hilfe des Morphischen Feldes kann ich die Hintergründe erfragen und im weiteren kann die Thematik dahinter in Frieden gebracht werden. Wenn man bereits in Hormonbehandlung ist oder schon in Kontakt mit einer Kinderwunschklinik ist, kann man MFL® als unterstützende Methode verwenden und erfragen, was einem als Paar und Frau hilft, dass man gut durch diese spezielle Zeit kommt.
Betreuung bei Fehlgeburten
"Fern bei den Sternen und doch so nah"
Die Betreuung von Frauen nach einer Fehlgeburt ist ein sensibler und wichtiger Teil meiner Arbeit als Hebamme. Diese Zeit ist oft von tiefen emotionalen und körperlichen Herausforderungen geprägt.
Emotionale Unterstützung
Nach einer Fehlgeburt können Trauer, Angst und Verwirrung überwältigend sein. Ich bin da, um zuzuhören und Raum für die Gefühle der Frau zu schaffen. Jede Trauer ist individuell, und es ist wichtig, dass sie ihre Erfahrungen teilen kann, ohne sich unter Druck gesetzt zu fühlen.
Körperliche Betreuung
Neben der emotionalen Unterstützung achte ich auch auf die körperliche Gesundheit. Es ist wichtig, dass Frauen wissen, was sie erwarten können und wie sie ihren Körper unterstützen können.
Wiedereintritt in die Schwangerschaft
Viele Frauen stellen sich die Frage, wie es mit einer erneuten Schwangerschaft weitergeht. Ich biete Informationen über den idealen Zeitpunkt für einen neuen Versuch und bespreche, was dabei zu beachten ist. Außerdem unterstütze ich sie dabei, sich mental und emotional auf eine neue Schwangerschaft vorzubereiten.
Mein Ziel ist es, Frauen in dieser schweren Zeit nicht nur medizinisch, sondern auch emotional zu begleiten. Es ist wichtig, dass sie sich gehört und verstanden fühlen und wissen, dass sie nicht allein sind. Gemeinsam können wir den Weg zur Heilung und zur Wiederentdeckung der Hoffnung auf eine neue Schwangerschaft gehen. In Verbindung mit MFL kann dies eine sehr heilsame Zeit werden.
Ich bin schwanger.
❤- lichen Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft!
Mit einem positiven Schwangerschaftstest und/oder der Bestätigung durch den Gynäkologen wird sich dein Leben schlagartig verändern. Das ist ein ganz normaler Prozess.
Nimm dir die Zeit und Atme durch!
Wenn dir das schwer fällt, probiere es doch einmal mit einer Erdungsübung von MFL® https://www.youtube.com/watch?v=DiIyQMpIMoE.
Der Gedanke 12 Wochen zu warten bis man es verkündet kommt dir in den Kopf? Das ist eine veralterte Herangehensweise. Wieso nicht gleich das Glück mit deinen Liebsten teilen und sich mit Freunden darüber austauschen? Natürlich könnten unvorhersehbare Dinge in dem ersten Schwangerschaftsdrittel auftreten - aber können solche Dinge nicht immer auftreten? Wieso also diese enorm wichtige Information vor den wichtigsten Menschen in deinem Leben verstecken?
Feiere dich, deinen Körper, eure Beziehung und den kommenden Familienzuwachs - und lasst euch von euren Liebsten dafür feiern!
Gerne steht ich dir und deinem Partner/deiner Partnerin in dieser aufregenden Zeit zur Seite.
HEBAMMENBERATUNG
(18-22. SSW)
In Österreich hast du die Möglichkeit, im Rahmen des Mutter-Kind-Passes eine umfassende Hebammenberatung zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen – und das kostenlos!
Als Hebamme unterstütze ich dich dabei, dich optimal auf Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett vorzubereiten. Außerdem können wir gemeinsam auf deine individuellen Fragen eingehen, wichtige Themen wie Ernährung, Bewegung, Wahl des Geburtsortes und psychosoziale Aspekte besprechen und dich in deiner Rolle als werdende Mutter stärken.
Nutze dieses wertvolle Angebot, um gut informiert und selbstbewusst in die aufregende Zeit des Mutterseins zu starten. Ich freue mich darauf, dich kennenzulernen und dich auf deinem Weg zu unterstützen!
HEBAMMENSPRECHSTUNDE
Ich biete individuelle Beratungen für Schwangere an. Dabei unterstütze ich euch in allen Phasen der Schwangerschaft, von körperlichen Veränderungen bis hin zu emotionalen Herausforderungen in der Partnerschaft. Gemeinsam besprechen wir auftretende Probleme und ich gebe dir praktische Tipps und Tricks mit nach Hause, um den Schwangerschaftsverlauf positiv zu gestalten.
Mein Ziel ist es, jede Frau bestmöglich zu begleiten und zu empowern, damit sie sich sicher und wohl fühlt.
Dies ist auch nochmal die Möglichkeit einander besser kennenzulernen und im Wochenbett schon eine vertraute Person um sich zu haben.
Ab der 32. SSW steht dir lt. Krankenkasse eine Hebammensprechstunde zu und du bekommst 80% des Kasssentarifes zurückerstattet.
GEBURTSVORBEREITUNG
Als Hebamme weiß ich, wie entscheidend die Geburtsvorbereitung für werdende Eltern ist. In dieser besonderen Zeit der Schwangerschaft bietet sich die Möglichkeit, nicht nur Wissen zu erwerben, sondern auch Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und den Geburtsprozess zu entwickeln.
Warum ist Geburtsvorbereitung so wichtig?
Wissen ist Sicherheit
Eine umfassende Vorbereitung gibt dir wertvolle Informationen über den Ablauf der Geburt, mögliche Interventionen und die körperlichen Veränderungen, die auf dich zukommen. Dieses Wissen hilft, Ängste abzubauen und das Vertrauen in den eigenen Körper zu stärken.
Stärkung des Selbstbewusstseins
Geburtsvorbereitung fördert ein positives Körperbewusstsein und hilft, sich selbst als aktive Gestalterin Ihres Geburtserlebnisses zu sehen. Durch Atemtechniken, Entspannungsübungen und Informationen über verschiedene Geburtspositionen fühlt man sich sicherer und selbstbewusster.
Verbundenheit schaffen
Die gemeinsame Vorbereitung als Paar stärkt die Beziehung und schafft eine tiefere Verbundenheit. PartnerInnen lernen, wie sie während der Geburt unterstützend an deiner Seite stehen können, was für beide eine wichtige Rolle spielt.
Praktische Vorbereitung
Du erlernst hilfreiche Techniken für den Geburtsprozess sowie Strategien zur Schmerzbewältigung. Auch Themen wie Stillen und die ersten Wochen mit dem Neugeborenen werden behandelt, sodass Du bestens vorbereitet bist.
Derzeit biete ich dies nur in persönlichen Settings an und nicht in Gruppenkursen. Somit habe ich noch mehr Zeit für deine Fragen und Anliegen.
Ich freue mich darauf, dich auf diesem besonderen Weg zu begleiten!
Mein Kind ist geboren.
❤- lichen Glückwunsch zur Geburt deines Kind!
Diese erste Zeit ist voller wunderbarer Momente, aber auch Herausforderungen. Es ist normal, dass du dich manchmal überwältigt fühlst. Denk daran, dir selbst Zeit zur Erholung zu gönnen und auf deine Bedürfnisse zu achten.
Wenn dir das schwer fällt, probiere es doch einmal mit einer Erdungsübung von MFL® https://www.youtube.com/watch?v=DiIyQMpIMoE
Scheue dich nicht, Fragen zu stellen oder Hilfe in Anspruch zu nehmen. Egal, ob es ums Stillen, Wickeln oder einfach um den neuen Alltag geht – ich bin da, um dich/euch zu unterstützen.
Deine Gesundheit und dein Wohlbefinden sind wichtig, ebenso wie das deines Babys.
Feiere dich, deinen Körper, eure Beziehung und euren Familienzuwachs - und lasst euch von euren Liebsten ebenso dafür feiern!
WOCHENBETTBETREUUNG
Die Wochenbettbetreuung umfasst verschiedene wichtige Inhalte, um dich und dein Baby bestmöglich zu unterstützen. Hier sind einige zentrale Aspekte:
Körperliche Nachsorge
Überwachung der Rückbildung, Wundheilung (z.B. nach einem Dammschnitt oder Kaiserschnitt) und allgemeine Gesundheit
Stillberatung/Nahrungsberatung
Unterstützung beim Stillen, Tipps zur richtigen Anlegetechnik und Beantwortung von Fragen rund um das Stillen oder das Fläschchen geben
Babypflege
Anleitung zur Pflege und Handhabung des Neugeborenen, einschließlich Wickeln, Baden und Schlafgewohnheiten
Emotionale Unterstützung
Raum für Gespräche über deine Gefühle und Veränderungen nach der Geburt, um eventuelle Ängste oder Unsicherheiten zu besprechen
Vom 1. bis zum 5. Wochenbetttag steht Dir, lt. Krankenkasse, täglich ein Hausbesuch zu. Bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt bis zum 6. Wochenbetttag.
Ab dem 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt stehen Dir 6 bzw. 7 Besuche lt. Krankenkasse zu.
Bei Bedarf ist jederzeit ein weiterer Besuch möglich, jedoch ohne Rückerstattung der Krankenkasse.
Diese Betreuung ist darauf ausgelegt, dir Sicherheit zu geben und dir zu helfen, diese besondere Zeit zu genießen!
GEBURTSNACHBESPRECHUNG
Die Geburt ist ein außergewöhnliches Ereignis. Besonders bei der ersten Geburt ist man meist überwältigt von den ganzen Eindrücken und Ereignissen. In manchen Fällen läuft die eigene Geburt anders ab, als man es sich zuvor vorgestellt oder gewünscht hätte. In anderen Fällen kann man sich nicht mehr genau erinnern wie und was genau geschehen ist. Gerade in solch einer Ausnahmesituation ist die Erinnerung oft "verschwommen".
Um wieder ein Gleichgewicht herstellen zu können, ist es hilfreich, wenn man seine Geburt noch einmal nachbesprechen kann. Hierzu kann man den Geburtsbericht im Krankenhaus anfordern und diesen mit der Hebamme, welche die Geburt begleitet hat, oder bei Bedarf auch gerne mit mir, als Außenstehende Fachperson, besprechen.
Viele Frauen empfinden dies als sehr wertvoll und heilend. Du bist nicht alleine - lass dich gerne von mir auf diesen Weg begleiten.
ZUSATZLEISTUNGEN
MFL®
Morphisches Feld Lesen
„Das Leben ist Liebe, Leichtigkeit und Freude“
MFL bringt dich wieder zu dir nach Hause. Zu deinen Vorstellungen, deiner Intuition, deinem Bauchgefühl. Als Kinder leben wir genau dies und sind rein in der Liebe und Leichtigkeit des Seins. Durch die Gesellschaft, Erziehung und unseren Erlebnissen werden wir stark geprägt und daraus entstehen unsere Verhaltensmuster und Glaubenssätze, die uns im Wege stehen. Mit MFL kannst du wieder ganz zu dir kommen - deinem Leben voller Freude, Leichtigkeit und Liebe. Denn das ist der ursprüngliche Zustand von uns Allen und das „Normale“. Deiner Intuition zu vertrauen und dieser zu folgen, ist der Weg deines Herzens und somit immer goldrichtig und zu deinem höchsten Wohle.
Es lehrt uns mit Situationen leichter umzugehen, egal wie komplex sie auf den ersten Blick wirken und erinnert uns an den eigentlichen Sinn des Lebens.
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Was ist mir im Leben wichtig?
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Was ist meine Vorstellung von einem glücklichen Leben?
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Wie möchte ich mein Leben leben?
All diese Fragen können aus dem morphischen Feld gelesen werden und verhelfen Dir zu einen glücklicheren und selbstbestimmten Leben. Besonders auf der Reise zum "Wir werden Eltern" sind solche Fragen essentiell. Was möchtest Du auch deinen Kindern lehren und weitergeben? Ebenso können jegliche spezifische Fragen gestellt werden:
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Was kann ich tun, um wieder mehr in die Ruhe zu kommen und wieder ganz bei mir anzukommen?
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Wie komme ich gut durch die Schwangerschaft und was unterstützt mich dabei?
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Wie kann ich meine Partnerschaft stärken und mich auf die Zeit als Eltern vorbereiten?
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Wie kann ich mich bestmöglich auf die Geburt vorbereiten und was und wer unterstütz mich dabei?
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Was unterstützt mein Kind, wenn es unruhig ist? Wieso schreit es?
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Was ist die Ursache, wieso ich nicht schwanger werde?
Wenn du dich gerufen fühlst, dann melde dich gerne bei mir. Zum "Kennenlernen" der Methode biete ich 15 Minuten Lesen an. Dann kannst du herausfinden, ob es für dich stimmig ist. Bei tiefergehenden Thematiken - z.B. Kinderwunsch, psychischen Themen rund um die Geburt etc., biete ich gerne auch eine Begleitung in Form eines Coachings an.
TCM &
AKUPUNKTUR
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Akupunktur sind wertvolle Werkzeuge in der Geburtshilfe, die ich als Hebamme gerne in meine Betreuung integriere. Diese Ansätze ermöglichen es mir, schwangeren Frauen und jungen Müttern eine ganzheitliche Unterstützung zu bieten.
In der Schwangerschaft ist Akupunktur besonders hilfreich bei der Linderung häufiger Beschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen und Schlafstörungen. Durch die Stimulierung spezifischer Punkte im Körper kann die Energie (Qi) ins Gleichgewicht gebracht werden. Viele Frauen berichten von einer signifikanten Verbesserung ihrer Beschwerden und einer gesteigerten Entspannung. Diese positive Wirkung trägt dazu bei, dass sich werdende Mütter sicherer und wohler fühlen.
In der Geburtsvorbereitung spielt die Akupunktur eine sehr wichtige Rolle. Sie hilft nicht nur dabei, den Muttermund auf die Geburt vorzubereiten, sondern kann auch den Geburtsverlauf unterstützen. Studien zeigen, dass Frauen, die Akupunktur in der Geburtsvorbereitung erhalten, oft weniger Schmerzmittel benötigen und kürzere Geburtszeiten erleben. Dies führt zu einem weniger stressigen Geburtserlebnis, was sowohl für die Mutter als auch für das Kind von Vorteil ist.
Die TCM betrachtet die Geburt als natürlichen Prozess und zielt darauf ab, das Gleichgewicht von Yin und Yang sowie den Fluss des Qi zu fördern. In meiner Praxis setze ich TCM-Elemente ein, um den Körper der Frau zu unterstützen und die hormonellen Veränderungen in der Schwangerschaft zu harmonisieren.
Im Wochenbett leistet Akupunktur ebenfalls wertvolle Dienste. Sie kann helfen, den Heilungsprozess zu unterstützen, das Wohlbefinden zu steigern und die emotionale Stabilität zu fördern. Dies ist besonders wichtig, um das Stillen zu erleichtern und die Rückbildung nach der Geburt zu fördern.
Insgesamt sehe ich Akupunktur und TCM als ganzheitliche Ansätze, die die Schulmedizin wunderbar ergänzen. Sie ermöglichen es mir, schwangere Frauen und junge Mütter in ihrer gesamten Lebenssituation zu unterstützen und zu begleiten. Mein Ziel ist es, ihnen zu helfen, ein positives Geburtserlebnis zu haben und sich sowohl körperlich als auch emotional gut zu fühlen.
„Mutterschaft - alle Liebe beginnt und endet mit ihr.”
Robert Browning
HONORARÜBERSICHT
"Energieausgleich"
Hebammenberatung Mutter-Kind Pass
Hebammensprechstunde in der SS*
Wochenbettbesuch
Betreuung bei Fehlgeburten**
Zusatzleistungen
TCM & Akupunktur
Beratung bei Kinderwunsch
Geburtsvorbereitung
Geburtsnachbesprechung
MFL Lesung - 15 Minuten
MFL Lesung - 1 Stunde
50 € gesamt
88 € pro Stunde
88 € pro Stunde
88 € pro Stunde
x
x
44 € pro Sitzung
88 € pro Stunde
222 € gesamt
88 € pro Stunde
15 € einmalig
88 € pro Stunde
Die Leistungen als Wahlhebamme verrechne ich euch direkt und ihr könnt die Honorarnote danach bei eurer Krankenkasse einreichen. Ihr erhält 80% (bei einer Zusatzversicherung bis zu 100%) des Kassentarifes zurück.
Für Zusatzleistungen gibt es keine Rückerstattung.
* Kassenleistung - einmalig ab der 32. SSW
**Kassenleistung - ab der 18. SSW
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB`s
1. Allgemeines
1.1. Vanessa Maria Moreau ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in 5760 Saalfelden, Wiesing 58/1 und ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Vanessa Maria Moreau (im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem Erstgespräch bzw. telefonischer Kontaktaufnahme und Unterzeichnung des Behandlungsvertrags zu Stande.
2.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Der genaue Leistungsinhalt ist Gegenstand des Behandlungsvertrags, welcher zwischen der Wahlhebamme und der Klientin abgeschlossen wird.
3.2. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt. Termine an anderen Orten wie z.B. der Hebammenordination, werden entsprechend mit Ortsangabe vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin
4.1. Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.
4.2. Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den darauffolgenden Anamnesen.
4.3. Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
4.4. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Wahlhebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten der Klientin werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet und gespeichert.
4.5. Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
4.6. Sollte die Klientin die Wahlhebamme im Rahmen ihrer Erreichbarkeiten nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet, Kontakt mit der von der Wahlhebamme genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen.
4.7. Sollte die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet, die telefonische Kontaktaufnahme mit der Wahlhebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Wahlhebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
4.8. Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, somit nicht per WhatsApp oder anderen Messenger-Diensten.
4.9. Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
5. Termine
5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.
5.2. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
5.3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin der Wahlhebamme einen pauschalierten Schadensersatz in der Höhe von € 50 pro ausgefallener Beratungs- bzw. Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.
5.4 Telefonische Beratung: In Ausnahmefällen und nur bei laufenden Betreuungen kann eine telefonische Beratung zu medizinischen oder pflegerischen Themen angeboten werden. Es obliegt der Wahlhebamme, zu entscheiden, ob eine telefonische Beratung ausreicht, oder ein Hausbesuch vereinbart werden muss.
6. Vertretungsbefugnis
6.1. Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
6.2. Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
7. Dienstverhinderung
Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekanntwerden bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.
8. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege
8.1. Die von der Wahlhebamme erbrachten Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
8.2. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3.
8.3. Die Kosten für Zusatzleistungen der Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung des Behandlungsvertrags zur Kenntnis gebracht und sind unter der Website www.hebamme-neubeginn.at einsehbar. Diese verstehen sich als Nettobeträge.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.
10. Zahlungsverzug
10.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
10.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von €5 in Rechnung zu stellen.
11. Vertragsauflösung
11.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
11.2. Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
11.3. Die Wahlhebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
11.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
12. Vertragsänderungen
Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
13. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Zell am See vereinbart.
14. Schlussbestimmung
14.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
14.3. Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
14.4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).